Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie fordert gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Der Begriff “gleichwertig” erfordert objektive Bewertung. Unternehmen müssen nachweisen können, dass unterschiedliche Positionen nach einheitlichen, diskriminierungsfreien Kriterien bewertet wurden.
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Viele Unternehmen unterschätzen die Beweisanforderungen. Subjektive Einschätzungen oder historisch gewachsene Strukturen genügen nicht. Dieser Artikel erklärt die methodischen und juristischen Anforderungen an valide Gleichwertigkeitsbewertung.
Die Kriterien gleichwertiger Arbeit
EU-Vorgaben zur Gleichwertigkeit
Die Richtlinie definiert vier Bewertungskategorien für Arbeit:
- Qualifikation und Fähigkeiten
- Formale Ausbildung (Lehre, Matura, Studium, Promotion)
- Berufliche Qualifikationen und Zertifikate
- Erforderliche Berufserfahrung
- Spezialisierte Fachkenntnisse
- Soziale und kommunikative Kompetenzen
- Verantwortung
- Personalverantwortung (Anzahl geführter Mitarbeitender)
- Budgetverantwortung (Höhe des verwalteten Budgets)
- Entscheidungskompetenz (Tragweite und Autonomie)
- Verantwortung für Betriebsmittel und Anlagen
- Haftungsrisiken
- Belastung
- Körperliche Beanspruchung
- Psychische Belastung (Stress, Zeitdruck, Komplexität)
- Arbeitsbedingungen (Lärm, Hitze, Gefahren)
- Arbeitszeit (Schicht, Nacht, Wochenende, Bereitschaft)
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitserfordernisse
- Arbeitsbedingungen
- Physisches Arbeitsumfeld
- Mobilität und Reiseerfordernis
- Flexibilitätsanforderungen
- Soziale Arbeitsbedingungen
- Work-Life-Balance-Faktoren
Gleichwertig bedeutet nicht identisch
Zwei Positionen müssen nicht in allen Details übereinstimmen, um gleichwertig zu sein. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung.
Beispiel gleichwertiger Positionen:
- Position A: Produktionsleiter mit 20 Mitarbeitenden, Schichtbetrieb, hohe körperliche Belastung, mittlere formale Qualifikation
- Position B: IT-Projektleiter mit 15 Mitarbeitenden, normale Arbeitszeit, hohe psychische Belastung, hohe formale Qualifikation
Unterschiedliche Profile können zur gleichen Gesamtwertigkeit führen. Systematische Bewertung macht dies transparent und nachvollziehbar.
Bewertungslogik und Methodik
Analytische Stellenbewertung
Analytische Verfahren zerlegen Positionen in bewertbare Teilaspekte. Jeder Aspekt erhält Punkte. Die Gesamtpunktzahl bestimmt die Wertigkeit.
Standardverfahren:
- Hay-Methode (Know-how, Problem Solving, Accountability)
- Kienbaum-Methode (Wissen, Denken, Verantwortung, Arbeitsbedingungen)
- Mercer IPE (Input, Process, Output, Working Conditions)
- Eigenentwicklungen auf Basis der vier EU-Kategorien
Beispiel-Bewertungsschema
Kategorie 1: Qualifikation (0-300 Punkte)
- Ausbildungsniveau: 0-150 Punkte
- Pflichtschule: 20 Punkte
- Lehre/Berufsschule: 60 Punkte
- Matura: 100 Punkte
- Bachelor: 120 Punkte
- Master: 140 Punkte
- Promotion: 150 Punkte
- Berufserfahrung: 0-100 Punkte
- 0-2 Jahre: 20 Punkte
- 3-5 Jahre: 40 Punkte
- 6-10 Jahre: 60 Punkte
- 11-15 Jahre: 80 Punkte
- 16+ Jahre: 100 Punkte
- Spezialkenntnisse: 0-50 Punkte
Kategorie 2: Verantwortung (0-400 Punkte)
- Personalverantwortung: 0-150 Punkte
- Keine: 0 Punkte
- 1-5 MA: 50 Punkte
- 6-15 MA: 100 Punkte
- 16-50 MA: 130 Punkte
- 50+ MA: 150 Punkte
- Budgetverantwortung: 0-150 Punkte
- Unter 100.000 Euro: 30 Punkte
- 100.000-500.000 Euro: 70 Punkte
- 500.000-2 Mio. Euro: 110 Punkte
- 2-10 Mio. Euro: 140 Punkte
- Über 10 Mio. Euro: 150 Punkte
- Entscheidungskompetenz: 0-100 Punkte
Kategorie 3: Belastung (0-200 Punkte)
- Körperliche Belastung: 0-70 Punkte
- Psychische Belastung: 0-70 Punkte
- Arbeitszeitbelastung: 0-60 Punkte
Kategorie 4: Arbeitsbedingungen (0-100 Punkte)
- Arbeitsumfeld: 0-50 Punkte
- Mobilität/Reisen: 0-50 Punkte
Gesamtpunktzahl: 0-1000 Punkte
Positionen mit ähnlicher Punktzahl gelten als gleichwertig (Toleranz: ±50 Punkte).
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Gewichtung der Kategorien
Die vier Kategorien müssen nicht gleich gewichtet werden. Die Gewichtung sollte Unternehmensspezifika reflektieren.
Beispiel Produktionsunternehmen:
- Qualifikation: 25%
- Verantwortung: 35%
- Belastung: 30%
- Arbeitsbedingungen: 10%
Beispiel Beratungsunternehmen:
- Qualifikation: 35%
- Verantwortung: 35%
- Belastung: 20%
- Arbeitsbedingungen: 10%
Entscheidend: Die Gewichtung muss vor der Bewertung festgelegt werden und gilt einheitlich für alle Positionen.
Jobfamilien als Strukturierungsprinzip
Definition und Nutzen
Jobfamilien gruppieren Positionen mit ähnlichen Anforderungsprofilen. Sie erleichtern Vergleiche und schaffen Übersichtlichkeit.
Typische Jobfamilien:
- Verwaltung: Assistenz, Sachbearbeitung, Administration
- Vertrieb: Innendienst, Außendienst, Key Account Management
- Produktion: Produktionsmitarbeiter, Schichtführer, Produktionsleiter
- Technik: Wartung, Instandhaltung, technische Planung
- IT: Support, Entwicklung, Systemadministration, IT-Management
- F&E: Entwicklungsingenieure, Projektleiter, Forschungsleiter
- Finanzen: Buchhaltung, Controlling, Treasury
- HR: Personaladministration, Recruiting, Personalentwicklung
Hierarchieebenen innerhalb Jobfamilien
Kombinieren Sie Jobfamilien mit Hierarchieebenen:
Ebene 1: Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung Ebene 2: Spezialist/Senior Mitarbeiter (Fachkarriere) Ebene 3: Teamleiter (bis 10 Mitarbeitende) Ebene 4: Abteilungsleiter (10-50 Mitarbeitende) Ebene 5: Bereichsleiter (50+ Mitarbeitende)
Matrix aus 8 Jobfamilien × 5 Hierarchieebenen = 40 Kategorien. Nicht alle Zellen sind besetzt (z.B. keine “Bereichsleiter Assistenz”).
Gleichwertigkeit über Jobfamilien hinweg
Ein erfahrener Spezialist (Ebene 2) in Jobfamilie A kann gleichwertig sein mit einem Teamleiter (Ebene 3) in Jobfamilie B, wenn die Gesamtpunktzahl ähnlich ist.
Beispiel:
- Senior IT-Spezialist: 520 Punkte (hohe Qualifikation, mittlere Verantwortung)
- Teamleiter Verwaltung: 510 Punkte (mittlere Qualifikation, höhere Verantwortung)
Diese Positionen sind gleichwertig. Wenn das Gehalt des IT-Spezialisten 15% höher liegt, ist dies begründungspflichtig.
Dokumentation: Der juristische Schutzschild
Was dokumentiert werden muss
Vollständige Dokumentation umfasst:
- Bewertungsmethode
- Beschreibung des Systems
- Definitionen aller Kriterien
- Punkteschemata
- Gewichtungen
- Begründung der Methodenwahl
- Bewertungsergebnisse
- Punktzahl je Position und Kriterium
- Gesamtpunktzahl
- Zuordnung zu Jobfamilie und Hierarchieebene
- Zuordnung zu Gehaltsband
- Bewertungsprozess
- Wer hat bewertet? (Namen, Rollen)
- Wann erfolgte die Bewertung? (Datum)
- Wurde Konsens erzielt? (Mehraugenprinzip)
- Gab es Abweichungen/Diskussionen? (Protokoll)
- Stellenbeschreibungen
- Aktuelle Stellenbeschreibung für jede Position
- Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Anforderungsprofil
- Organisatorische Einbindung
- Validierung
- Plausibilitätsprüfungen durchgeführt?
- Feedback von Führungskräften eingeholt?
- Abstimmung mit Betriebsrat?
- Externe Validierung? (Optional, aber empfehlenswert)
Aufbewahrungspflicht
Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens 5 Jahre auf. Bei Rechtsstreitigkeiten müssen Sie die Bewertung zum damaligen Zeitpunkt nachweisen können. Nachträgliche Änderungen sind problematisch.
Aktualisierung der Bewertung
Überprüfen Sie Stellenbewertungen regelmäßig:
- Bei wesentlichen Änderungen der Aufgaben
- Bei Organisationsveränderungen
- Mindestens alle 3-5 Jahre Gesamtüberprüfung
Dokumentieren Sie jede Neubewertung vollständig. Begründen Sie Veränderungen gegenüber der Vorbewertung.
Die Rolle der Datenanalyse
Plausibilitätsprüfung durch Datenanalyse
Statistische Analysen validieren Ihre Bewertung:
Test 1: Korrelation Punktzahl-Gehalt Höhere Punktzahlen sollten mit höheren Gehältern korrelieren. Berechnen Sie den Korrelationskoeffizienten (Zielwert: r > 0,7).
Wenn keine Korrelation besteht, stimmt entweder die Bewertung nicht oder die Gehälter sind nicht systematisch.
Test 2: Gehaltsbänder vs. Bewertungsbänder Gruppieren Sie Positionen nach Punktzahl in Bänder (0-100, 101-200, etc.). Vergleichen Sie mit tatsächlichen Gehaltsbändern. Überlappung sollte hoch sein.
Test 3: Ausreißer identifizieren Welche Positionen haben deutlich höhere/niedrigere Gehälter als ihre Bewertung erwarten lässt? Gibt es objektive Gründe? (Marktverfügbarkeit, Retention-Risiko, besondere Expertise)
Gender Pay Gap nach Gleichwertigkeit
Berechnen Sie den Gender Pay Gap für Positionen mit gleicher Punktzahl:
- Alle Positionen 400-450 Punkte: GPG = ?
- Alle Positionen 451-500 Punkte: GPG = ?
- etc.
Innerhalb gleicher Wertigkeitsbänder sollte der Gap minimal sein (unter 2%). Höhere Gaps deuten auf Diskriminierung hin.
Regression auf Bewertungskriterien
Erweiterte Analyse: Regressionsmodell
Gehalt = β₀ + β₁×Qualifikationspunkte + β₂×Verantwortungspunkte + β₃×Belastungspunkte + β₄×Arbeitsbedingungen + β₅×Geschlecht + ε
Der Koeffizient β₅ zeigt den Gehaltsunterschied nach Kontrolle aller Bewertungskriterien. Dies ist der bereinigte Gender Pay Gap.
Wenn β₅ signifikant negativ ist, verdienen Frauen bei gleicher Bewertung weniger. Dies erfordert sofortige Korrektur.
Lassen Sie uns Ihre Bewertung datenbasiert validieren.
Herausforderungen und Lösungen
Herausforderung 1: Subjektivität bei Bewertung
Problem: Verschiedene Bewerter kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Lösung:
- Mehraugenprinzip: Mindestens 2 Personen bewerten unabhängig
- Bewerterschulung: Intensive Einarbeitung in Kriterien
- Kalibrierungssessions: Gemeinsame Diskussion von Testfällen
- Stichproben durch externes Consulting zur Objektivierung
Herausforderung 2: Gleichwertigkeitsbewertung traditionell männlicher vs. weiblicher Berufe
Problem: Männlich dominierte Tätigkeiten (Produktion, Technik) werden oft höher bewertet als weiblich dominierte (Verwaltung, Pflege), obwohl Anforderungen vergleichbar sind.
Ursache: Historische Unterbewertung “typisch weiblicher” Fähigkeiten (soziale Kompetenz, Koordination, präzise Detailarbeit).
Lösung:
- Explizite Bewertung sozialer und kommunikativer Kompetenzen
- Psychische Belastung gleichwertig zu körperlicher Belastung gewichten
- Externe Validierung durch unabhängige Experten
- Sensibilisierung der Bewerter für Gender Bias
Herausforderung 3: Marktgehälter vs. interne Gleichwertigkeit
Problem: Position A und B sind gleichwertig bewertet, aber der Markt zahlt für A deutlich mehr als für B. Darf das Unternehmen unterschiedlich vergüten?
Rechtliche Situation: Marktgegebenheiten können unterschiedliche Vergütung rechtfertigen, aber nur temporär und transparent. Langfristig muss interne Fairness wiederhergestellt werden.
Lösung:
- Dokumentieren Sie Marktanalysen als objektive Begründung
- Definieren Sie maximale Abweichung (z.B. 15% vom Gehaltsband)
- Legen Sie Anpassungszeitraum fest (z.B. 3 Jahre schrittweise Angleichung)
- Kommunizieren Sie transparent
Herausforderung 4: Individuelle Leistung vs. Gleichwertigkeit
Problem: Bei gleichwertigen Positionen können individuelle Leistungsunterschiede bestehen.
Lösung:
- Gleichwertigkeit bestimmt das Gehaltsband
- Individuelle Leistung bestimmt die Position innerhalb des Bands
- Transparente Leistungskriterien etablieren
- Sicherstellen, dass Leistungsbeurteilung diskriminierungsfrei ist
Praktische Umsetzung
Schritt 1: Pilot-Bewertung
Starten Sie mit 20-30 repräsentativen Positionen:
- Verschiedene Jobfamilien
- Alle Hierarchieebenen vertreten
- Mix aus männlich/weiblich dominierten Bereichen
Testen Sie Ihr Bewertungssystem. Justieren Sie bei Bedarf.
Schritt 2: Vollständige Bewertung
Bewerten Sie alle Positionen systematisch:
- Arbeiten Sie sich jobfamilienweise vor
- Nutzen Sie standardisierte Formulare
- Dokumentieren Sie jeden Schritt
- Kalibrieren Sie regelmäßig zwischen Bewertern
Schritt 3: Datenvalidierung
Prüfen Sie Ergebnisse statistisch:
- Korrelation mit Gehältern
- Gender Pay Gap nach Wertigkeitsstufen
- Ausreißeranalyse
- Plausibilitätschecks mit Führungskräften
Schritt 4: Integration in Vergütung
Verknüpfen Sie Bewertung mit Gehaltsbändern:
- Positionen gleicher Wertigkeit im gleichen Band
- Dokumentieren Sie Ausnahmen und Begründungen
- Planen Sie notwendige Anpassungen
Schritt 5: Laufende Pflege
Etablieren Sie Prozesse:
- Neubewertung bei Stellenänderungen
- Regelmäßige Gesamtüberprüfung (3-5 Jahre)
- Update der Dokumentation
- Schulung neuer Führungskräfte
Was Upstyle Consulting leistet
Upstyle Consulting entwickelt rechtssichere Gleichwertigkeitsbewertungen nach höchsten methodischen Standards.
Unser Service umfasst:
- Entwicklung eines unternehmensspezifischen Bewertungssystems
- Schulung Ihrer Bewerter
- Durchführung oder Begleitung der Bewertung
- Statistische Validierung der Ergebnisse
- Identifikation und Korrektur von Gender Bias
- Vollständige Dokumentation für Rechts- und Auditsicherheit
- Integration in Ihre Vergütungsstrukturen
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Upstyle Consulting GmbH
Dr. Conrad Pramböck
Tel: +43 676 534 12 57
E-Mail: cp@upstyle-consulting.com
Wipplingerstraße 13/9, 1010 Wien
Stand: Dezember 2025. Dieser Artikel basiert auf der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970). Die nationale Umsetzung in Österreich steht aus (Frist: Juni 2026). Wir aktualisieren unsere Inhalte laufend, sobald das österreichische Gesetz verabschiedet wird.
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